Mit dem Soli sollen die durch zusätzliche Schulden finanzierten Investitionen der Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen des Anschlusses der 5 neuen Bundesländer vorgenommen wurden, refinanziert (Zins- und Tilgungszahlungen) werden. Es handelt sich hierbei nach Schätzungen von Sachverständigen um ein Kostenvolumen von ca. 1,1 bis 1,3 Billionen Euro (1 Billion = 1.000 Milliarden).
Mit Einführung der 2. Tranche des Soli war eigentlich vereinbart (nicht im Gesetz verankert), dass der Soli jährlich um einen Prozentpunkt sinken sollte.
Als nach Ablauf von 2 Jahren immer noch keine Reduzierung erfolgt war, hat die FDP ihrem damaligen Koalitionspartner "die Pistole auf die Brust gesetzt" und unter "aufs Spiel setzen" der Koalition durchgesetzt, den Soli um 2 Prozentpunkte abzusenken.
Die Durchsetzungsfähigkeit der FDP langte leider nicht dazu, die weiteren Teilschritte der Ursprungsvereinbarung gegenüber der "allmächtigen" CDU/CSU unter Helmut Kohl zu realisieren.
Seit der rot-grünen Koalition war keine Rede mehr von der Senkung, geschweige denn Abschaffung des Solis.
Kürzlich hat ein Gerichtsverfahren vor dem höchsten Deutschen Gericht, dem Bundes-Verfassungsgericht (BVG), stattgefunden. Ein Bürger hatte gegen die weitere Erhebung des Solis geklagt.
Das BVG hat so geurteilt, dass dem Gesetzgeber (Regierung) ein breiter Spielraum zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zusteht. Dieser Spielraum umfasse auch die Entscheidung, ob der Soli weiter erhoben wird.
Eine Integration des Soli in den Einkommen- und Körperschaftsteuer-Tarif wird von der Regierung nicht erfolgen, da das Steueraufkommen aus dem Soli allein dem Bund zusteht. Einkommen- und Körperschaftsteuer muss der Bund mit den Ländern teilen.
Nur nachrichtlich:
Nicht nur die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Zahler zahlen Soli. Auch den Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) ist eine Zwangsabgabe für den "Aufbau Ost" seit Jahren auferlegt. Bei ca. 15,00 Euro je Bewohner je Jahr summiert sich das ganz schön und trägt mit dazu bei, dass viele Städte und Gemeinden sich im Haushaltssicherungsverfahren oder im Nothaushalt befinden.